Das Staatsexamen findet man in jenen Fächern, die unter staatlicher Aufsicht stehen, d.h. dass die Abschlussprüfung von einer staatlichen Prüfungskommission abgenommen wird. Beispiele sind Medizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft oder Lehramt. Das Hochschulstudium wird also mit einer Staatsprüfung abgeschlossen.